RJ-PFERDE
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Ricarda Jäger
Dorfstraße 16
37154 Northeim
Vertreten durch:
Ricarda Jäger
Kontakt:
Telefon: 0160 5491218
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AGB´s des Unternehmens Ricarda Jäger – Mobil für Ihr Pferd – Reitunterricht / Pferdetraining / Futtermittelberatung für Pferde
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Ricarda Jäger – Mobil für Ihr Pferd – und dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträgen ( schriftlich und mündlich ) über die Erteilung von Reitunterricht, das Training von Pferden und Futtermittelberatungen für Pferde.
Reitunterricht:
Der Reitunterricht kann individuell gebucht werden und findet in der Regel mobil auf dem eigenen Pferd / zur Verfügung gestellten Pferd des Vertragspartners / Kunden statt.
Eine Unterrichtseinheit kann für die Dauer von 45 Minuten oder 60 Minuten gebucht werden. Die zu zahlenden Kosten für den Reitunterricht werden im Hinblick auf die Dauer der Reitstunde und der Buchung als Einzelunterricht / Gruppenunterricht festgelegt.
Zur Zeit betragen die Preise für den Einzelunterricht bei 45 Minuten 40,00 Euro und bei 60 Minuten 45,00 Euro. Der Gruppenunterricht kann nur mit einer Dauer von 60 Minuten gebucht werden und ist auf bis zu vier Teilnehmer begrenzt. Die Kosten betragen für den Gruppenunterricht bei zwei Teilnehmern pro Teilnehmer 30,00 Euro und bei drei Teilnehmern pro Teilnehmer 25,00 Euro und bei vier Teilnehmern jeweils 20,00 Euro pro Teilnehmer.
An gesetzlichen Feiertagen entfällt der Reitunterricht. Zudem kann es zu einem Ausfall von Reitstunden durch Urlaub oder Fortbildungen und ggf. im Krankheitsfall der Reitlehrerin kommen. In diesen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten. Sollte kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden können, muss der Reitunterricht für diesen Tag entfallen. In diesem Fall würden dem Reitschüler / beim Gruppenunterricht den Reitschülern keine Kosten durch den Ausfall entstehen.
Sollten Reitstunden von den Reitschülern abgesagt werden müssen, ist dies spätestens vierundzwanzig Stunden vor Beginn der Reitstunde mitzuteilen. Ansonsten obliegt es der Reitlehrerin, bei zu kurzfristiger Absage die Unterrichtseinheit in Rechnung zu stellen.
Die Reitlehrerin entscheidet im Hinblick auf die Reitkenntnisse und die vorhandene Fitness der Reitschüler über die Art der zu erteilenden Unterrichtseinheit.
Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Sollten Einschränkungen oder Krankheiten bestehen, sind diese rechtzeitig vor der Reitstunde mitzuteilen. So wird sichergestellt, dass im Vorfeld besprochen werden kann, ob und in welcher Form Reitunterricht stattfinden kann.
Zu der Dienstleistung „Reitunterricht“ gehört auch das Begleiten von Reitern / Reitergruppen in das Gelände. Die genannten Bedingungen sind auch hierfür anzuwenden. Der Reitlehrerin obliegt die Entscheidung allein, welche Reitschüler im Hinblick auf ihre Reitkenntnisse, die Fitness und - gegebenenfalls bei vorliegenden Einschränkungen - für die Mitnahme zur Unterrichtseinheit „Geländereiten“ geeignet erscheinen. Die Preise für das Geländereiten entsprechen den genannten Preisen für den Reitunterricht je nach Größe der Gruppe und Zeitaufwand.
Folgender Hinweis wird gegeben: Die Reitschüler/innen haben für eine ausreichende eigene Fitness und Kondition Sorge zu tragen. Hierfür empfiehlt sich regelmäßiger Ausgleichssport.
Bei minderjährigen Reitschülern / Reitschülerinnen obliegt den Eltern / gesetzlichen Vertretern die Pflicht, wichtige Belange oder bestehende Einschränkungen der Kinder / Vertretenen, die am Reitunterricht teilnehmen sollen, im Vorfeld der Reitlehrerin mitzuteilen. Andernfalls tragen hier die Eltern / gesetzlichen Vertreter die volle Verantwortung für hieraus entstehende Risiken oder erlittene Schäden jeglicher Art ( physisch und psychisch ) für den/die (minderjährige(n)) Reitschüler / Reitschülerin/Reitschülerinnen.
Das Tragen folgender Kleidung / Ausstattung während des Reitunterrichts ist verpflichtend: Reithose ( bequem und passend, ohne Falten), feste Reitstiefel / Reitschuhe mit Absatz und eine Reitkappe ( diese muss den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen). Das Tragen einer Schutzweste wird empfohlen – diese muss im Fachgeschäft durch entsprechend geschultes Personal angepasst sein.
Futtermittelberatung:
Bei Buchung dieser Dienstleistung erfolgt eine Beratung zur Fütterung von Pferden, die sowohl vor Ort als auch telefonisch sowie in Kombination erfolgen kann.
Je nach Buchung erfolgt die Futtermittelberatung „Standard“ oder die Futtermittelberatung „Premium“. Die Futtermittelberatung „Premium“ ist ganz individuell auf die Bedürfnisse des jeweiligen Pferdes zugeschnitten und beinhaltet die Bestimmung des ungefähren Gewichts des Pferdes, eine Futtermittelberatung vor Ort im Stall und eine Rationsberechnung, die genau auf die Leistung / den Bedarf des jeweiligen Pferdes abgestimmt ist. Die standardisierte Beratung geht auf die Bedürfnisse des betroffenen Pferdes ein und es werden Tipps zur Fütterung und Haltung gegeben. Ein Ausmessen und eine Rationsberechnung sind hier jedoch nicht inclusive.
Neben der Erbringung der vom Kunden gebuchten Dienstleistungen wird von dem Einzelunternehmen kein bestimmter Erfolg geschuldet. Es kann lediglich ein Erfolg der angeratenen Maßnahmen / Futtermittel- bzw. Rationsempfehlungen anhand von Erfahrungswerten angenommen
werden.
Der Vertragsschluss zwischen dem Einzelunternehmen und dem Kunden erfolgt für eine Futtermittelberatung nach einem Erstkontakt durch eine schriftliche Auftragserklärung. Dies macht das Ausfüllen eines Fragebogens zur Futtermittelberatung erforderlich.
Sollte die Leistung der vom Kunden bestellten Dienstleistung nicht bzw. nicht in vollem Umfang möglich sein, etwa, wenn zunächst tierärztliche Untersuchungen bei Verdacht auf eine Krankheit des Pferdes notwendig erscheinen und diese bei bestehendem Verdacht vom Pferdebesitzer nicht weiter verfolgt / abgeklärt werden sollen, kann der Auftrag nicht angenommen werden und eine Futtermittelberatung „Premium“ kommt in diesem Fall nicht zustande. Es kann dann gegebenenfalls nur eine allgemeine oder standardisierte Futtermittelberatung stattfinden. Je nach Sachverhalt kann die Futtermittelberatung dann auch durch die Unternehmerin Ricarda Jäger abgelehnt werden.
Die bei einer individuellen Futtermittelberatung „Premium“ erstellte Rationsberechnung darf ohne Genehmigung des Einzelunternehmens nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
Die Preise liegen für eine Futtermittelberatung „Standard“ bei 59,00 Euro und bei einer individuellen Futtermittelberatung „Premium“ bei 139,00 Euro pro Pferd.
Pferdetraining:
Das Pferdetraining durch das Einzelunternehmen erfolgt in der Regel bei dem Kunden vor Ort. Nach vorheriger Klärung kann das Pferdetraining gegebenenfalls auch im Reitstall / -betrieb / Reitverein erfolgen, in dem die Einzelunternehmerin ihre Pferde untergestellt hat. Die entsprechende Absprache und Bezahlung für die Unterkunft / die Leistungen im Hinblick auf die Unterstellung, Versorgung und Fütterung des Pferdes hat ausschliesslich mit dem Stallbetreiber / Reitverein zu erfolgen und berührt nicht die einzelnen Dienstleistungen des Einzelunternehmens Ricarda Jäger – Mobil für Ihr Pferd.
Je nach Trainingsstand und Eignung des Pferdes wird unter Mithilfe des Pferdebesitzers / Kunden ein individueller Trainingsplan für das zu trainierende Pferd erstellt. Die Leistungen und Preise werden im Vorfeld besprochen und anhand eines Vertrages individuell festgehalten.
Soweit bei dem Pferdetraining / Korrekturberitt kein Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird ein Schadensersatz durch das Einzelunternehmen Ricarda Jäger - Mobil für Ihr Pferd - ausgeschlossen.
Die Kosten für das Pferdetraining und/oder (Korrektur-)beritt belaufen sich im Regelfall auf 680,00 Euro pro Monat; dieser Pauschalpreis wird für 20 Trainingseinheiten erhoben. Bei besonderen Wünschen des Kunden können die Kosten für das Training / den (Korrektur-)beritt variieren. Gerne kann ein individuelles und auf die Bedürfnisse des/der Kunden / Pferde(s) zugeschnittenes Angebot erstellt werden.
Soweit bei den Dienstleistungen - Reitunterricht, Pferdetraining, Korrekturberitt, Futtermittelberatungen für Pferde – kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wird ein Schadensersatz durch das Einzelunternehmen Ricarda Jäger – Mobil für Ihr Pferd – ausgeschlossen.
Bei Beritt, Pferdetraining und gebuchtem Reitunterricht verpflichtet sich der Kunde, Verhaltensauffälligkeiten und Krankheiten des Pferdes rechtzeitig mitzuteilen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die Reitlehrein / Pferdetrainerin nicht unnötig in Gefahr gebracht wird.
Die Bezahlung sämtlicher angebotenen Dienstleistungen erfolgt wahlweise in bar ( gegen Quittung ) mit anschliessender Rechnungserteilung ggf. mit Zusammenfassung mehrerer Quittungen oder per Rechnung mit Überweisung auf das Bankkonto der Einzelunternehmerin.
Die Werbung für meine Dienstleistungen, zum Beispiel durch Druckerzeugnisse wie Flyer, in Werbeanzeigen oder auf Social Media, stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit den einzelnen Kunden dar. Die Unternehmerin Ricarda Jäger behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine Geschäftsbeziehung auch ohne einer Angabe von Gründen abzulehnen.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
Der Gerichtsstand befindet sich am Wohnort der Einzelunternehmerin.
Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können in der Datenschutz-erklärung des Einzelunternehmens eingesehen werden.
Das Einzelunternehmen Ricarda Jäger – Mobil für Ihr Pferd - behält sich vor, diese AGBs jederzeit ändern zu können. Die Gründe hierfür können unterschiedlichster Art sein wie zum Beispiel betriebswirtschaftliche Gründe oder Gesetzesänderungen. Die geänderten AGBs werden bei Änderung dem/der Vertragspartner/in – bei fortlaufenden Dienstleistungen bzw. Dauerkunden – spätestens zwei Wochen vor dem Inkrafttreten mitgeteilt.
Wichtiger Hinweis: Da es sich bei dem Einzelunternehmen Ricarda Jäger – Mobil für Ihr Pferd – um ein Kleinunternehmen handelt, das die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt ( gemäß § 19 UStG ), sind alle Umsätze von der Umsatzsteuer befreit und es erfolgt daher bei Quittung- / Rechnungserteilung kein Ausweis von Umsatzsteuer ( auch Mehrwertsteuer ). Ein Vorsteuerabzug durch den Vertragspartner ist damit ausgeschlossen.